Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Änderungen zum 27.11.2020


Der BSSB hat die zum 27.11.2020 in Kraft getretenen Corona-Beschränkungen nun weiter konkretisiert. Das Wichtigste in Kürze:

Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft. Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich (Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV).

  • Sportschießen weiter nur im Freien und zu zweit:
    • Es bleibt vorerst dabei: Die Ausübung von Individualsportarten wie unserem Sportschießen ist derzeit nur im Freien und nur allein, zu zweit (inklusive Standaufsicht/Trainer/Vereinsübungsleiter) oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands Diese Regelung wurde bis einschließlich 20. Dezember 2020 verlängert.
    • Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist auch weiterhin unter gesonderten Voraussetzungen und Auflagen zulässig. Die Anwesenheit von Zuschauern bleibt weiter ausgeschlossen.
      Und noch eines bleibt: Die Kreisverwaltungsbehörden können hiervon abweichende Regelungen treffen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem örtlichen Landratsamt bzw. bei Ihrer kreisfreien Stadt!

  • Beim Böllern gelten die Sportregeln:
    • Das Böllerschießen ist dem Sportschießen gleichgestellt, d.h. dass auch beim Böllern gilt: Die Ausübung ist derzeit nur im Freien und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Diese Regelung wurde bis einschließlich 20. Dezember 2020 verlängert.
    • Allerdings können die Kreisverwaltungsbehörden hiervon abweichende Regelungen treffen. Denkbar wäre etwa ein zuschauerloses Trainings-Böllern von mehreren Personen, soweit diese ausreichend Abstand halten und keine nähere Gruppenbildung entsteht. Falls dies für Ihren Verein in Frage kommt und gewollt ist, stimmen Sie dies bitte vorher unbedingt mit Ihrem örtlichen Landratsamt ab. Stets ist die Einschätzung des örtlichen Landratsamtes ausschlaggebend.


Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
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