Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Änderungen zum 02.11.2020


Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben angesichts der aktuellen Pandemieentwicklung und zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage einen „Teil-Lockdown“ beschlossen, der auch unser Schützenwesen betrifft:

  • Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

  • Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. D.h. auch die Gastronomiebetriebe in unseren Schützenheimen.

  • Die Maßnahmen gelten zusätzlich zu den bisherigen Beschlüssen ab dem 2. November 2020 und sind bis Ende November befristet.

  • Zur Umsetzung in Bayern wurde die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) erlassen. Sie tritt am 2. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2020 außer Kraft.

Die aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
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