Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Änderungen zum 16.11.2021


Stand 17. November 2021

In Bayern gilt bei den Infektionsschutzvorgaben eine sog. Krankenhaus-Ampel. Seit dem 9. November 2021 steht die Krankenhausampel landesweit auf ROT. Den aktuellen Status und Informationen zur Krankenhausampel finden Sie auf der Übersichtsseite des Gesundheitsministeriums.

Alle in Bayern aktuell gültigen Regeln finden sich in der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV).

Ab den 16. November 2021 gelten nach bayerischem Kabinettsbeschluss vom 15. November 2021 folgende Regelungen neu:

  •     Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
  •     Wo 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt die Maskenpflicht (bei Gastronomie: nicht am Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.

 

Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
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