Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Änderungen zum 19.09.2020
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8. September 2020 wieder schießsportrelevante Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen.
- So werden unter besonderen Auflagen und Personenobergrenzen ab dem 19. September 2020 wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen (entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen) zugelassen.
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind damit 100 Zuschauer zugelassen und unter freiem Himmel höchstens 200.
- Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen können 200 Zuschauer in geschlossenen Räumen und bis zu 400 unter freiem Himmel dabei sein.
- Darüber hinaus gilt für Zuschauer eine Maskenpflicht auf Stehplätzen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, beziehungsweise solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden.
- Auch werden ab dem 19. September 2020 Schankwirtschaften grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen.
Die aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html