Stand 9. Dezember 2021 In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Sportausübung: Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G...[mehr]
Sehr geehrte Damen und Herren,ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende und ich möchte mich, wie immer an dieser Stelle, für die gute Zusammenarbeit bei Ihnen bedanken. Wie gewohnt möchte ich auf die nächsten Termine...[mehr]