Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.Weitere Öffnungsschritte können seit...[mehr]
Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.Weitere Öffnungsschritte können...[mehr]
Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, die aktuell in Bayern geltenden, infektionsschutzrelevanten Beschränkungen zu verlängern und die ursprünglich für den Zeitraum ab 22. März 2021 benannten, weiteren Öffnungsschritte...[mehr]
Auf der Homepage des BSSB gibt es aktuelle Informationen bzgl. Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses.[mehr]
Der Bayerische Sportschützenbund e. V. bietet jedem Mitglied in der Zeit von März bis Dezember 2021 die Möglichkeit, sich mit einem kostenlosen Abo der digitalen Bayerischen Schützenzeitung (PDF-Datei) über alle aktuellen...[mehr]
Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 28. März 2021. Sportschießen ist hiernach – je nach...[mehr]
In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 24. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März...[mehr]