Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Änderungen zum 02.12.2020


Der in Bayern geltende „Teillockdown“ ist verlängert und verschärft.

 

Unser Sportschießen ist – mit Ausnahme des Leistungssports – indoor wie jetzt auch unter freiem Himmel untersagt: Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV). Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember 2020.

 

 

Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
Opens external link in new windowhttps://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html



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