Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 31. August 2021 die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Stand 15. September 2021
In Bayern gelten ab dem 2. September neue COVID-19-Infektionsschutzregeln: Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV).
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html