27.09.2013 Von: Andreas Bertele

Ausnahmegenehmigung für das „Alterserfordernis für Kinder" beim „Wochenende der Schützenvereine" am 5. und 6. Oktober


Der Bayerische Sportschützenbund hat für das vom Deutschen Schützenbund  bundesweit organisierte „Wochenende der Schützenvereine" auch in diesem Jahr eine Ausnahmegenehmigung für das „Alterserfordernis für Kinder" erwirkt. Den daran teilnehmenden bayerischen Schützenvereinen, die dem Bayerischen Sportschützenbund e. V. oder dem Oberpfälzer Schützenbund e. V. angehören, ist für das Schnupper- und Probeschießen eine Ausnahme von den AIterserfordernissen für Kinder, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, erteilt worden.



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