03.12.2018 Von: Betti Bechteler

Mitgliedermeldung 2018/2019

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Änderungsanträge zusammen mit den erforderlichen Schützenausweisen zügig beim Gau eingereicht werden, denn die übermittelten Daten können erst nach Vorlage der Unterlagen bearbeitet werden. Anträge wegen Erstvereinswechsel zum 01.01.2019 können bereits eingereicht werden.


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu und ich möchte Sie wie gewohnt auf die nächsten Termine aufmerksam machen:

Schützenausweise: Am 12.12.2018 werden die nächsten (für das aktuelle Jahr zum letzten Mal) Schützenausweise ausgestellt. Berücksichtigt werden alle Anträge (bitte beachten Sie hier ggf. den Postweg) die spätestens am 08.12.2018 vorliegen. Für Nachmeldungen und Anträge die nach dem genannten Termin eintreffen, werden die Schützenausweise zum 31.01.2019 ausgestellt.

Achtung: Bitte reichen Sie die Änderungsanträge zügig ein (nicht 4 Wochen warten), damit die Ausweise ausgestellt werden können.

Nachmeldungen für 2018: Die letzten Nachmeldungen für das Beitragsjahr 2018 sollten spätestens am 04.01.2019 morgens 8 Uhr übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2018 bearbeitet werden können. Achtung: Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum in 2018 können nur bis 03.01.2019 erfasst und gemeldet werden. Sobald wir am 04.01.2019 mit dem Jahresabschluss begonnen haben, wird das Eintrittsdatum automatisch auf 01.01.2019 abgeändert.


Meldung für 2019: Die Mitgliedermeldungen von den Vereinen sollten bis zum 30.01.2018 eingearbeitet sein Die Abrechnungen können die Vereine selbst im ZMI erstellen. Achtung: Austritte zum 31.12.2018 können nur bis zum 15.01.2019 eingegeben werden, ab dem 16.01.2019 ist der Austritt erst wieder zum 31.12.2019 möglich.


Rückgabe von Schützenausweisen: Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurück gegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem neuen Verein.

Es gab heuer zahlreiche Probleme beim Erstvereinswechsel, die durch einen Austritt bedingt waren. Die Mitglieder haben die Ausweise beim alten Erstverein abgegeben, diese wurden jedoch nicht an den BSSB weitergeleitet. Bitte bei den Vereinen darauf achten, damit hier der Ablauf verbessert werden kann. Ich hätte noch eine große Bitte: Die Ausweise bitte nicht auf Papier kleben, da diese sonst nicht durch den Scanner gezogen werden können und die Eingabe manuell erfolgen muss.

 

Hinweis: Die Geschäftsstelle des BSSB ist vom 24.12.2018 bis einschließlich 31.12.2018 geschlossen. Ich bin vom 13.12.- 29.12.2018 nicht im Büro. In dringenden Fällen können Sie mich aber per E-Mail erreichen.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien schon jetzt eine schöne Adventszeit, ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

 

Mit freundlichen Grüßen Bayerischer Sportschützenbund e.V. i.A. Ingrid Hüttl Sachbearbeiterin für Mitglieder- und Passdatenverwaltung

 

Mit freundlichem Schützengruß

Sportschützengau 710 Kaufbeuren-Marktoberdorf
Rolf Kramer
Gauschatzmeister



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