Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Änderungen zum 09.12.2021


Stand 9. Dezember 2021

 

In Bayern gilt aktuell die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV).

 

Sportausübung:

  • Für Sportstätten gilt im Innen- wie im Außenbereich die 2G plus-Regelung, wonach nur vollständig Geimpfte oder Genesene oder Personen, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind, Zugang erhalten, insoweit diese zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder unter die Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler (s.u.) fallen. Folgende Tests sind hierzu zulässig:
    • PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
    • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
    • ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

  • Ausnahmen für Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder erhalten Zugang, selbst wenn diese weder vollständig geimpft oder genesen noch (außerhalb der Schultestung) getestet sind. Zudem erhalten minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten Zugang, auch wenn diese älter als zwölf Jahre und drei Monate sind. Dies kann unter Vorlage eines aktuellen (deutschen) Schülerausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes erfolgen.

  • Für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige (wie etwa C-Trainer, Jugendleiter, Standaufsichten) gilt die 2G-Regelung: Diese bedürfen, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind, keinen zusätzlichen, negativen Testnachweis.

 

Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
Opens external link in new windowhttps://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html



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