In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html