Sehr geehrte Damen und Herren,
wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu und ich möchte Sie wie gewohnt auf die nächsten Termine aufmerksam machen:
Schützenausweise:
Für Nachmeldungen und Anträge die nach dem genannten Termin eintreffen, werden die Schützenausweise zum 31.01.2020 ausgestellt.
Achtung: Bitte reichen Sie die Änderungsanträge zügig ein, damit die Ausweise ausgestellt werden können.
Nachmeldungen für 2019:
Die letzten Nachmeldungen für das Beitragsjahr 2019 sollten spätestens am 13.01.2020 morgens 8 Uhr übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2019 bearbeitet werden können.
Achtung: Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum in 2019 können nur bis 13.01.2020 erfasst und gemeldet werden. Meldung für 2020:
Meldung für 2020:
Die Mitgliedermeldungen von den Vereinen sollten bis zum 31.01.2020 eingearbeitet sein..
Achtung: Austritte zum 31.12.2019 können nur bis zum 13.01.2020 eingegeben werden, ab dem 14.01.2020 ist der Austritt erst wieder zum 31.12.2020 möglich.
Rückgabe von Schützenausweisen:
Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurückgegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem neuen Verein.
Es gab heuer zahlreiche Probleme beim Erstvereinswechsel, die durch einen Austritt bedingt waren. Die Mitglieder haben die Ausweise beim alten Erstverein abgegeben, diese wurden jedoch nicht an den Gau weitergeleitet.
Ich hätte noch eine große Bitte: Die Ausweise bitte nicht auf Papier kleben, da diese sonst nicht durch den Scanner gezogen werden können und die Eingabe manuell erfolgen muss.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Änderungsanträge zusammen mit den erforderlichen Schützenausweisen zügig beim Gau eingereicht werden, denn die übermittelten Daten können erst nach Vorlage der Unterlagen bearbeitet werden.
Anträge wegen Erstvereinswechsel zum 01.01.2020 können bereits eingereicht werden.