Sehr geehrte Damen und Herren,
ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende und ich möchte mich, wie immer an dieser Stelle, für die gute Zusammenarbeit bei Ihnen bedanken. Wie gewohnt möchte ich auf die nächsten Termine aufmerksam machen:
Schützenausweise:
Die letzten Schützenausweise für 2020 wurden am 15.12.2020 ausgestellt und versandt. Die nächsten Schützenausweise werden voraussichtlich Ende Januar 2021 ausgestellt.
Achtung: Bitte reichen Sie die Änderungsanträge zu Jahresbeginn 2021 zügig ein und warten Sie nicht 4 Wochen. Dies ist wichtig, damit die Mitgliedermeldungen zügig bearbeitet werden können
Letzte Mitgliedernachmeldungen für das Betragsjahr 2020:
Die letzten Nachmeldungen für das Beitragsjahr 2020 sollten spätestens am 04.01.2021 morgens 8 Uhr übermittelt werden, damit diese noch rechtzeitig vor dem Jahresabschluss 2020 bearbeitet werden können. Die Rechnungen für die letzten Nachmeldungen aus 2020 erhalten Sie dann voraussichtlich am 05.01.2021, die Rechnungsbeträge werden um 10.01.2021 vom Gaukonto abgebucht.
Achtung: Neue Mitglieder mit Eintrittsdatum in 2020 können nur bis 03.01.2021 erfasst und gemeldet werden. Sobald wir die letzte Abrechnung für 2020 erstellt haben, wird das Eintrittsdatum automatisch auf 01.01.2021 abgeändert.
Meldung für 2021:
Die Mitgliedermeldungen von den Vereinen sollten bis zum 30.01.2021 eingearbeitet sein. Wir werden die Abrechnung am 31.01.2021 erstellen und per E-Mail verschicken. Der komplette Rechnungsbetrag wird dann am 31.03.2021 vom Gaukonto abgebucht. Die Gauschützenmeister/innen und Gauschatzmeister/innen wurden in einer gesonderten E-Mail über die geänderten Abbuchungstermine Informiert.
Auszug aus der Mail vom 08.12.2020:
Viele Vereine wurden von den Beschränkungen auch wirtschaftlich getroffen. Als Hilfestellung für unsere Vereine in dieser Situation hat das Landesschützenmeisteramt beschlossen, dass der Verbandsbeitrag für 2021 erst am 31.03.2021 von den Gaukonten eingezogen wird. Wir bitten Sie, die Beiträge von den Vereinen erst zum 15.03.2021 einzuziehen. Bitte informieren Sie auch Ihre Vereine hierüber.
Achtung: Austritte zum 31.12.2020 können nur bis zum 15.01.2021 eingegeben werden, ab dem 16.01.2021 ist der Austritt erst wieder zum 31.12.2021 möglich.
Rückgabe von Schützenausweisen:
Schützenausweise von ausgetretenen Mitgliedern können ganzjährig zurück gegeben werden. Die zeitnahe Rückgabe der Schützenausweise erleichtert den Mitgliedern ggf. den Erstvereinswechsel zu einem neuen Verein. Es gab heuer zahlreiche Probleme beim Erstvereinswechsel, die durch einen Austritt bedingt waren. Die Mitglieder haben die Ausweise beim alten Erstverein abgegeben, diese wurden jedoch nicht an den BSSB weitergeleitet. Bitte besprechen Sie diese Thematik mit den Vereinen, damit hier der Ablauf verbessert werden kann.
Ich hätte noch eine große Bitte: Die Ausweise bitte nicht auf Papier kleben, da diese sonst nicht durch den Scanner gezogen werden können und die Eingabe manuell erfolgen muss.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass Sie Änderungsanträge zusammen den erforderlichen Schützenausweisen zügig einreichen. Bitte nicht sammeln, denn die übermittelten Daten können erst nach Vorlage der Unterlagen bearbeitet werden.
Hinweis:
Die Geschäftsstelle des BSSB ist vom 21.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021 geschlossen. In dringenden Fällen können Sie mich per E-Mail erreichen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien noch eine schöne Adventszeit, ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. Bitte bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Sportschützenbund e.V.
i.A. Ingrid Hüttl
Sachbearbeiterin für
Mitglieder- und Passdatenverwaltung