Stand 08. November 2021
In Bayern gilt bei den Infektionsschutzvorgaben eine sog. Krankenhaus-Ampel.
Ab dem 9. November 2021 steht die Krankenhausampel landesweit auf ROT. Den aktuellen Status und Informationen zur Krankenhausampel finden Sie auf der Übersichtsseite des Gesundheitsministeriums.
Alle in Bayern aktuell gültigen Regeln finden sich in der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV).
Die Verordnung weist an verschiedenen Stellen noch Klärungsbedarf mit Blick auf die praktische Anwendung auf unseren Sport- und Vereinsbetrieb auf: Wir erwarten, dass sich bei der für den 9. November 2021 anberaumten Sitzung des bayerischen Kabinetts diesbezüglich weitere Anpassungen ergeben.
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html