Stand 17. November 2021
In Bayern gilt bei den Infektionsschutzvorgaben eine sog. Krankenhaus-Ampel. Seit dem 9. November 2021 steht die Krankenhausampel landesweit auf ROT. Den aktuellen Status und Informationen zur Krankenhausampel finden Sie auf der Übersichtsseite des Gesundheitsministeriums.
Alle in Bayern aktuell gültigen Regeln finden sich in der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV).
Ab den 16. November 2021 gelten nach bayerischem Kabinettsbeschluss vom 15. November 2021 folgende Regelungen neu:
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html