Im Auftrag des ersten Gauschützenmeisters Richard Sirch lade ich zu der
Gau-Generalversammlung des Sportschützengaues Kaufbeuren-Marktoberdorf am Donnerstag, 27. März 2014 um 20 Uhr in den „Germaringer Hof“ sehr herzlich ein.
Ablauf/Tagesordnung:
Einmarsch der Fahnensektionen
1. Eröffnung der Mitgliederversammlung von der Versammlungsleiterin 2. GSM Marita Schuster
2. Begrüßung durch 1. Gauschützenmeister Richard Sirch
3. Grußworte vom Schützenverein 1. SM Gerhard Lengger St. Georg Untergermaringen
4. Totenehrung 2. GSM Marita Schuster
5. Ausmarsch der Fahnensektionen
6. Grußworte der Ehrengäste
7. Jahresbericht des 1. Gauschützenmeisters Richard Sirch
8. Jahressportberichte
- des 1. Gausportleiters Josef Schuster
- der Gau-Damenleiterin -entfällt Leitung z. Zeit unbesetzt-
- der Gau-Jugend Christian Mück
9. Bekanntgabe der Jahresabrechnung 2013 Bericht des Gauschatzmeisters Rolf Kramer Bericht der Kassenprüfer P. Schmid/H. Stitzl
10. Entlastung des Gauschützenmeisteramtes für das Geschäftsjahr 2013 Gerhard Lengger
11. Ehrungen
P a u s e
12. Siegerehrung vom gauinternen Rundenwettkampf Christian Kustermann
13. Vorstellung Gauschießen 2014 1. GSM R. Sirch
13.1 Gauschießen
13.2 Schützenfest/Königsehrung am Freitag, 27.06.2014
14. Verschiedenes: Wünsche und Anträge
Anträge zur Gau-Generalversammlung müssen bis spätestens 10. März 2014
schriftlich bei 1. Gauschützenmeister Richard Sirch, 87675 Stötten, Füssener Str. 16, eingereicht werden.
Sollten bei der Totenehrung verstorbene Mitglieder ihres Vereins genannt werden, dann teilen Sie bitte lediglich den Vor- und Zunamen sowie Funktion des Verstorbenen im Verein (von – bis) unserer 2. Gauschützenmeisterin Maria Schuster, Tegelbergstr. 2, 87679 Westendorf-Dösingen, bis spätestens 10. März 2014 schriftlich mit.
Zu der Gau-Versammlung 2014 ergeht mit diesem Schreiben die herzliche Einladung. Um der Versammlung einen würdigen Rahmen zu geben, erwarten wir Euch in der Schützentracht.
Mit freundlichem Schützengruß
Gauschriftführerin
Betti Bechteler
P.S.: Schützenvereine, die der Einladung nicht Folge geleistet haben, werden liegen gebliebene Unterlagen, Urkunden und Trophäen nicht nachgereicht.