16.03.2017 Von: Betti Bechteler

Hinweise und Termine für Passänderungen, die das Sportjahr 2018 betreffen

Mitteilung des BSSB



Abgabetermin für die Änderungen ist:

15.07. bis 15.08.2017 vom Verein zum Gau


15.07. bis 01.09.2017 vom Gau zum BSSB (der Abgabeschluss 01.09. wurde von der Sportkommission festgelegt) Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass

 

1. der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist,

 

2. der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist,

 

3. der bisherige Ausweis beigefügt wird,

 

4. ein ggf. ausgestelltes Sonderblatt (ist auf dem Schützenausweis vermerkt) Bestandteil des Ausweises ist und ebenfalls zurückgegeben werden muss,

 

5. bei einem evtl. Verlust des Ausweises oder des Sonderblattes eine Verlustanzeige beigefügt werden muss. Achtung: Bei einem Erstvereinswechsel, muss die Verlustanzeige immer für den alten Erstverein abgegeben werden und auch vom Schützenmeister des alten Erstvereins unterschrieben sein. Nicht korrekt ausgestellte Verlustanzeigen können nicht akzeptiert werden.

 

Unterlagen, die nicht termingerecht oder unvollständig eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gehen an die Gaue zurück.

 

Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag: gauübergreifend 15.08.2017 / gauintern: mit Abgabe des Änderungsantrages beim BSSB). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden.

 

Mitglieder die an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen, können ihre Anträge mit Ausweis einreichen. Bei der Deutschen Meisterschaft können diese Mitglieder mit Personalausweis und Startkarte antreten.

 

Die Anträge können wie oben erwähnt ab 15.07.2017 beim BSSB eingereicht werden. Bitte reichen Sie die erfassten und bearbeiteten Anträge zügig einzureichen und sammeln Sie diese, wenn möglich, nicht bis zum 01.09.2017. Sollten die Unterlagen nicht zum Stichtag 01.09.2017 beim BSSB vorliegen, ist eine termingerechte Bearbeitung nicht mehr möglich. Dies könnte dann bei der Abwicklung von Gau- und Bezirksmeisterschaften und ins besonderes beim Rundenwettkampf zu Problemen führen, bitte halten Sie daher den Termin unbedingt ein.

BSSB: i. A. Ingrid Hüttl



2024 © Sportschützengau Kaufbeuren-Marktoberdorf