Aktuell gilt in Bayern die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV).
Sportschießen ist hiernach – je nach Sieben-Tage-Inzidenzwert – mit Einschränkungen möglich.
Weitere Öffnungsschritte können seit dem 26. April 2021 durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zugelassen werden.
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html