In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 24. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.
Aktuell haben die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Bayerische Ministerrat Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen, die jeweils abhängig von der sog. 7-Tage-Inzidenz und in zeitlichen Stufen einen Wiedereinstieg in unseren Sportbetrieb ermöglichen. Erste, schießsportrelevante Änderungen sind schon ab den 8. März 2021 vorgesehen. Sobald die diesbezügliche, bayerische Verordnungsregelung vorliegt und von uns ausgewertet wurde, werden wir an dieser Stelle hierzu informieren.
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html