Neue Fassung der BSSB-Schießordnung veröffentlicht - Umsetzung in unserem Gau


Der BSSB-Landesausschuss hat eine neue Schießordnung bereits am 01.06.2015 beschlossen und diese am 13. Oktober auf der Homepage des BSSB veröffentlicht.

Zu finden unter www.bssb.de/service/downloads/Regelwerk/Schiessordnung/


Größte Änderung in der neuen Fassung: Schützen der Seniorenklasse II (66-71 Jahre) dürfen entweder auf einem Hocker ohne Lehne sitzend freihändig (gem. SpO) oder stehend freihändig eine Pendelschnur gem. SpO benutzen. Bei Verwendung der Pendelschnur darf die nicht abziehende Hand das Gewehr nicht berühren.

Das bedeutet im Kurztext: Erst ab 66 Jahren Schlinge ODER Hocker und ab 72 Jahren Schlinge UND Hocker.

Bei der Arbeitstagung am 24. September 2015 hat unser 1. GSM Richard Sirch das Vorhaben einer Änderung, speziell bei den Schlingenschützen, angekündigt; der Beschluss des Bayerischen Sportschützenbundes vom 01.06.2015 war damals leider noch nicht veröffentlicht!


Bei der Vorstandssitzung unseres Gaus am 04. Nov. 2015 wurde nach einer längeren Diskussion folgender Beschluss für den Sportschützengau Kaufbeuren-Marktoberdorf gefasst, der eine hoffentlich verträgliche Lösung, abweichend von der BSSB-Schießordnung, für alle betroffenen Schützen beinhaltet:

Ab der Schießsaison 2016 darf bei Verwendung der Pendelschnur die nicht abziehende Hand das Gewehr nicht berühren. Die Verwendung der Pendelschnur, gemäß DSB-SpO 10.3 und 10.12.5, ist wie bisher für alle Seniorenklassen erlaubt. Dies gilt für Rundenwettkämpfe der Gauliga abwärts als auch für das Gauschießen. Für Auflageschützen bleibt weiterhin die Altersgrenze ab 72 Jahren bei der Teilnahme beim Gauschießen. Alle weiterfühenden Meisterschaften, die rein nach DSB-Sportordnung geschossen werden, sind hiervon nicht betroffen.



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