Der in Bayern geltende „Teillockdown“ ist verlängert und verschärft.
Unser Sportschießen ist – mit Ausnahme des Leistungssports – indoor wie jetzt auch unter freiem Himmel untersagt: Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV). Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember 2020.
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html