Der BSSB hat die zum 27.11.2020 in Kraft getretenen Corona-Beschränkungen nun weiter konkretisiert. Das Wichtigste in Kürze:
Der in Bayern geltende „Teillockdown“ wird verlängert und teilweise verschärft. Sportschießen und Vereinsbetrieb bleiben vorerst bis zum 20. Dezember 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich (Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV).
Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html