Aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus - Änderungen zum 12.02.2021


In Bayern gilt aktuell die zuletzt durch Verordnung vom 12. Februar 2021 geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Die geänderte Verordnung gilt vorerst bis zum 7. März 2021. Sportschießen ist hiernach – wie bisher – derzeit nur noch für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.

 

 

Die kompletten aktualisierten Infos findet ihr auf der Homepage des BSSB unter dem bekannten Link:
Opens external link in new windowhttps://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html



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