Am 15. Juli sind weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen worden.
Die ab 15.07.2020 geänderte Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.
Das Bayerische Kabinett hat mit Wirkung ab 15.07.2020 folgende Lockerungen für den Bereich Sport beschlossen:
Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personenbeschränkung wie folgt erhöht: - bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen, - im Übrigen auf 100 Personen. - Zuschauer bleiben ausgeschlossen.
Weitere Informationen sind auf der Seite des BSSB unter dem folgendem Link zu finden:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html