Weitere Corona-Lockerungen in Umsetzung Das bayerische Kabinett hat am 16. Juni weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Beschlüsse werden stufenweise ab dem 17. Juni 2020 umgesetzt. Sie sind im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2020 zusammengefasst.
Hier Neuerungen, die unser Schützenwesen betreffen:
Umkleiden im Innern wieder möglich
Das Umkleiden im Innenbereich unserer Schießstände bzw. Schützenheime ist ab dem 22. Juni 2020 wieder gestattet. Bislang konnten wir uns nur im Außenbereich umkleiden. Ab sofort sind alle Sanitär- und Umkleidebereiche wieder freigegeben. Dies ist insbesondere für unsere Gewehrschützen eine große Erleichterung.
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Vereinssitzungen wieder möglich
Vereinssitzungen sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Personen innen und bis zu 100 Personen im Freien möglich. Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Gruppenobergrenze im Sport gestrichen
Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden ab dem 22. Juni 2020 aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Lehrgangsbetrieb wieder möglich
Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. So ist zum Beispiel die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter nun wieder möglich. Ebenfalls können unsere überfachlichen Maßnahmen wieder stattfinden. Alle Angebote des BSSB finden Sie hier.
Die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind einzuhalten.
Nutzung des Schützenstüberls
Das Schützenstüberl als Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf für Veranstaltungen genutzt werden, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden.
Insbesondere Vereinssitzungen sind also ab dem 22. Juni auch wieder im Schützenstüberl möglich, soweit die baulichen Gegebenheiten die Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln erlauben.
Rein gesellige Zusammenkünfte nach dem Training sind laut Darstellung des bayerischen Innenministeriums aber gegenwärtig nicht möglich.
Böller- und Salutschießen
Im Dialog mit dem bayerischen Innenministerium konnten wir nun eine praktikable und zufriedenstellende Lösung auch für unsere Böller- und Salutschützen erreichen.
Vor dem Hintergrund, dass die Böllerschützen Mitglieder im BSSB sind, gelten hier nun auch die für den Sport im Freien allgemein geltenden Regelungen.
Stand heute bedeutet dies, dass unter Einhaltung der Auflagen aus § 9 Abs. 2 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, in Gruppen von bis zu 20 Personen geböllert werden darf.
Ab 22. Juni fällt auch die Obergrenze von 20 Personen weg, sodass dann Böllerschießen mit mehr als 20 Teilnehmern möglich sind.
Weitere Informationen sind auf der Seite des BSSB unter dem folgendem Link zu finden:
https://www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html