12.03.2018 Von: Betti Bechteler

Abgabetermine für die Passänderungen für das Sportjahr 2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie auf die Termine für die Passänderungen, die das Sportjahr 2019 betreffen, hinweisen:

 

Abgabetermin für die Änderungen ist: 15.07. bis 15.08.2018 vom Verein zum Gau.

 

Bitte achten Sie unbedingt darauf,

  1. dass der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist,
  2. der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist,
  3. der bisherige Ausweis beigefügt wird,
  4. ein ggf. ausgestelltes Sonderblatt (ist auf dem Schützenausweis vermerkt) Bestandteil des Ausweises ist und ebenfalls zurückgegeben werden muss,
  5. bei einem evtl. Verlust des Ausweises oder des Sonderblattes eine Verlustanzeige beigefügt werden muss. Achtung: Bei einem Erstvereinswechsel, muss die Verlustanzeige immer für den alten Erstverein abgegeben werden und auch vom Schützenmeister des alten Erstvereins unterschrieben sein. Nicht korrekt ausgestellte Verlustanzeigen können nicht akzeptiert werden.



Unterlagen, die nicht termingerecht oder unvollständig eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gehen zurück.

Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag: gauübergreifend 15.08.2018 / gauintern: mit Abgabe des Änderungsantrages beim BSSB). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden.

 

Mitglieder die an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen, können ihre Anträge mit Ausweis einreichen. Bei der Deutschen Meisterschaft können diese Mitglieder mit Personalausweis und Startkarte antreten.



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