Folgende Information des BSSB für Passänderungen für das Sportjahr 2024:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten wie gewohnt, auf die Termine für die Passänderungen, die das Sportjahr 2024 betreffen, hinweisen:
Abgabetermin für die Änderungen ist:
bis 15.08.2023 vom Verein zum Gau
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Änderungsantrag vom Mitglied eigenhändig unterschrieben ist und der Stempel und die Unterschrift des 1. Schützenmeisters (des Erstvereines) auf dem Antrag ist.
Die alten Schützenausweise bzw. Verlusterklärungen müssen nicht mehr zwingend beigefügt werden.
Unterlagen, die nicht termingerecht oder unvollständig eingereicht werden, können nicht bearbeitet werden und gehen an die Vereine zurück.
Zweitvereinseinträge können lt. Sportordnung nur dann vorgenommen werden, wenn das Mitglied im betreffenden Zweitverein auch gemeldet ist (Stichtag: gauübergreifend 15.08.2023 / gauintern: mit Abgabe des Änderungsantrages beim BSSB). Sollte zum Stichtag keine Mitgliedschaft im Zweitverein bestehen, können die Zweitvereinseinträge nicht vorgenommen werden.
Bitte reichen Sie die erfassten und bearbeiteten Anträge zügig ein und sammeln Sie diese, wenn möglich, nicht bis zum 15.08.2023. Sollten die Unterlagen nicht zum Stichtag 15.08.2023 beim GAU vorliegen, ist eine termingerechte Bearbeitung nicht mehr möglich. Dies könnte dann bei der Abwicklung von Gau- und Bezirksmeisterschaften und ins besonderes beim Rundenwettkampf zu Problemen führen, bitte halten Sie daher den Termin unbedingt ein.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Änderungen, die vom Mitglied selbst online über MeinBSSB gestellt werden sind bis spätestens 15.09. möglich und bedürfen keinem zusätzlichen Papierantrag.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hartl
Sachbearbeiter für
Bedürfnisbescheinigungen / Mitglieder- & Passdatenverwaltung
Tel. 089 / 316 949-25